Immobilienbewerter
Immobilienbewertung
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung im Rahmen einer Immobilienbewertung bewerten lassen und suchen einen qualifizierten Immobilienbewerter?
Dann sind wir die Richtigen für Sie! Rufen Sie uns unter der 02152 – 8978180 bzw. der 02834 – 943393 an.
Noch nicht überzeugt?
Sie
- suchen einen sachverständigen Immobilienbewerter?
- überlegen den Wert Ihres Hauses, Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Grundstücks im Rahmen einer Immobilienbewertung ermitteln zu lassen und wissen nicht genau wie Sie vorgehen sollen?
- wollen die Marktkenntnis eines ortsansässigen Maklers, da dieser den lokalen Markt bestens kennt und der richtige Immobilienbewerter ist?
- möchten einen Immobilienbewerter der über die notwendigen beruflichen Qualifikationen verfügt z.B. als geprüfter Immobilienbewerter (IHK)?
- wollen einen Partner als Immobilienbewerter der nachweisen kann, dass seine Dienstleistungen als Immobilienmakler nach der Norm DIN EN 15733 zertifiziert sind?
- möchten einen Sachverständigen als Immobilienbewerter, der bereits mehrfach und wiederholt ausgezeichnet wurde?
Dann sind Sie bei uns richtig! Sie erreichen uns unter der 02152/8978180 oder unter der 02834/943393.
Noch immer nicht überzeugt, dann sehen Sie sich einfach mal an, was Kunden über uns sagen.
Wollen Sie zunächst wissen wie der richtige Ansatz bei der Immobilienbewertung ist?
Dann folgen Sie unserem nachfolgendem Modellansatz
Grund der Immobilienbewertung
Zunächst sollten Sie sich selbst über die Gründe für die Bewertung klar werden? Mögliche Gründe können zum Beispiel sein
- Scheidung / Trennung
- Erbschaft auf Grund eines Todesfalls
- Schenkung
- Umzug (berufsbedingt)
- Umzug (altersbedingt)
- Private Zahlungsschwierigkeiten
- Traum verwirklichen (z.B. Auswandern / Reisen mit dem Wohnmobil / …)
- ….
Ziel der Immobilienbewertung
Anschließend sollten Sie sich die Frage stellen – was will ich mit dem Haus oder der Eigentumswohnung nach der Bewertung anfangen?
Möchten Sie das Haus oder die Eigentumswohnung verkaufen, vermieten, selbst nutzen, den Kindern überlassen, ….?
Entscheidung bei der Auswahl des richtigen Partners als Immobilienbewerter
Bei der Auswahl Ihres Bewerters sollten Sie den Grund für die Bewertung und Ihre jeweiligen Ziele berücksichtigen.
Immobilienbewertung – Scheidung / Trennung oder Erbschaft / Schenkung
ODER
Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung auf Grund von Scheidung / Trennung oder Erbschaft einvernehmlich mit Ihren Ex-Partnern oder Miterben verkaufen, dann empfiehlt es sich auf einen Makler Vor-Ort zurück zu greifen. Denn niemand kennt den Markt besser als der lokale Makler. Sie wollen Ihr Haus bewerten lassen, dann sprechen Sie uns gerne an. Wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess des Verkaufs und der beginnt mit einer guten Beratung.
Gerne können Sie zunächst auch auf unsere Schnellbewertung zurück greifen, um eine erste Preisspanne zu erhalten. Wir möchten aber direkt darauf hinweisen, dass eine genaue Immobilienbewertung Ihres Hauses / Ihrer Eigentumswohnung nur nach einer Ortsbegehung möglich ist, da sehr viele Faktoren bei der Bewertung einfließen, die bei einer Schnellbewertung nicht abgefragt werden.
Sollten Sie gerade am Anfang Ihrer Überlegungen sein, dann binden Sie uns möglichst früh ein. Wir helfen gerne eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten (Ex-Partner / Miterben) zu erreichen. Rechtsstreitigkeiten führen in der Regel zu massiven finanziellen Einbußen.
Immobilienbewertung – Umzug – beruflich bedingt oder altersbedingt oder ….
ODER
Sie möchte eine Immobilienbewertung Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung auf Grund eines Umzugs vornehmen? Auch in diesem Fall ist es sinnvoll auf einen regionalen Makler zurück zu greifen. Denn niemand kennt den Markt besser als der lokaler Makler. Sie wollen Ihre Immobilie bewerten lassen? Dann sprechen Sie uns einfach an – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat von Beginn an zur Seite.
Sie wollen zunächst eine schnelle Preiseinschätzung haben? Dann nutzen Sie unsere Schnellbewertung. Auch hier möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass eine genaue Immobilienbewertung nur nach einem Vor-Ort-Termin möglich ist und die Schnellbewertung nur erste Anhaltspunkte liefert.
Immobilienbewertung – Private Zahlungsschwierigkeiten
Sie stecken in privaten Zahlungsschwierigkeiten und können Ihr Darlehen nicht mehr bedienen oder nur noch die Zinsen für das Darlehen aufbringen? Zögern Sie nicht zu handeln! Auch in diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich einen von Banken unabhängigen Fachmann zu nehmen. Wählen Sie einen regionalen Makler, denn der kennt den Markt am Besten. Sollten Sie Ihr Haus bewerten lassen, dann sprechen Sie uns einfach an – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat von Beginn an zur Seite und verfolgen einzig und allein das Ziel Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung schnellstmöglich zum für Sie maximalen Preis zu vermarkten.
Sie wollen zunächst eine schnelle Preiseinschätzung haben? Dann nutzen Sie unsere Schnellbewertung. Auch hier möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass eine genaue Bewertung nur nach einem Vor-Ort-Termin möglich ist.
Immobilienbewertung – Traum verwirklichen
Immobilienbewertung – Rechtsstreitigkeiten
Sie haben noch Fragen?
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns unter der 02152/8978180 bzw. unter der 02834/943393 an! Wir freuen uns auf Sie!
Stremme Immobilien – Ihre sachverständigen Immobilienbewerter für die Region Niederrhein – vom Profi profitieren
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